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Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar
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Stifterdarlehen

Stifterdarlehen

Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein klassisches Darlehen. Sie stellen als Darlehensgeber:in der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar einen Geldbetrag (ab 5.000,- Euro) zinslos zur Verfügung. Die Stiftung wiederum legt dieses Geld an und verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke. Wir können mit den Zinserträgen arbeiten und das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in seiner täglichen Arbeit unterstützen. Sie bleiben Eigentümer des gewährten Kapitals und die Darlehenssumme steht Ihnen nach Ende des Vertrages wieder in voller Höhe zur Verfügung.

Der Vorteil für Sie:

  • Sie übertragen im Gegensatz zu einer Spende oder Zustiftung die Geldsumme nicht endgültig.
  • Rücklagen für unvorhergesehene Vorkommnisse im Alter bleiben erhalten.
  • Die erwirtschafteten Erträge fallen nicht Ihnen zu, sondern werden der gemeinnützigen Stiftung zugerechnet. Deshalb müssen Sie für die erwirtschafteten Zinsen keine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte entrichten.
  • Sie erhalten die zur Verfügung gestellte Summe im Fall von Kündigung oder Zeitablauf in vollem Umfang zurückerstattet, können sie aber auch problemlos in eine Zustiftung umwandeln oder im Todesfall an uns übertragen.

Unsere Bank garantiert Ihnen urkundlich durch eine Globalbürgschaft, dass die Rückzahlung des Darlehens abgesichert ist.

Kontakt:

  • Roland Penz

    Einrichtungsleitung

    Fachkinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, Betriebswirt (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Fachpfleger für pädiatrische Palliativ-Care