Testament
Testament
Es ist nicht angenehm, sich mit dem Thema Tod zu beschäftigen. Wer aber mit seinem letzten Willen der Nachwelt einen guten Dienst erweisen möchte, sollte dies rechtzeitig in einem Testament regeln. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt sein soll. Hat man keine Verwandten, für die die gesetzliche Erbfolge gilt, erbt ansonsten im Todesfall der Staat.
Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar zahlt für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die im Rahmen einer testamentarischen Verfügung erfolgen, keine Erbschaftssteuer, somit kommt Ihr Erbe zu 100% den Kindern und Familien zugute. Für alle weiteren Informationen besuchen Sie hier die Seite der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar.
Informationen für Juristen
Wenn eine Person – z.B. im Rahmen eines Testamentes – das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar begünstigen möchte, freuen wir uns natürlich sehr.
Für die juristisch korrekte Benennung gibt es 2 Möglichkeiten:
- Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar, Maria-Theresia-Str. 42a, 57462 Olpe ist eine juristisch selbstständige Stiftung, deren Satzungszweck die finanzielle Unterstützung des Kinderhospizes ist. Ein Nachlass vermehrt das Stiftungsvermögen in Form einer Zustiftung und aus den Erträgen der Stiftung wird das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar dauerhaft unterstützt. Eine Begünstigung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar bedeutet also eine langfristige Hilfe.
- Das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar, Maria-Theresia-Str. 30a, 57462 Olpe (in Trägerschaft der GFO – Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH) kann auch direkt begünstigt werden. Dann wird der Nachlass relativ zeitnah für die Arbeit der Einrichtung verwendet, bedeutet also eine eher kurzfristige Unterstützung.
Beide Arten der Unterstützung sind für die Arbeit mit den schwerkranken Kindern und Jugendlichen von gleicher Notwendigkeit und Wichtigkeit!