Testament
Testament
Es ist nicht angenehm, sich mit dem Thema Tod zu beschäftigen. Wer aber mit seinem letzten Willen der Nachwelt einen guten Dienst erweisen möchte, sollte dies rechtzeitig in einem Testament regeln. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt sein soll. Hat man keine Verwandten, für die die gesetzliche Erbfolge gilt, erbt ansonsten im Todesfall der Staat.
Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar zahlt für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die im Rahmen einer testamentarischen Verfügung erfolgen, keine Erbschaftssteuer, somit kommt Ihr Erbe zu 100% den Kindern und Familien zugute. Für alle weiteren Informationen besuchen Sie hier die Seite der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar.
Informationen für Juristen
Wenn eine Person – z.B. im Rahmen eines Testamentes – das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar begünstigen möchte, freuen wir uns natürlich sehr.
Für die juristisch korrekte Benennung gibt es 2 Möglichkeiten:
- Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar, Maria-Theresia-Str. 42a, 57462 Olpe ist eine juristisch selbstständige Stiftung, deren Satzungszweck die finanzielle Unterstützung des Kinderhospizes ist. Ein Nachlass vermehrt das Stiftungsvermögen in Form einer Zustiftung und aus den Erträgen der Stiftung wird das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar dauerhaft unterstützt. Eine Begünstigung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar bedeutet also eine langfristige Hilfe.
- Das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar, Maria-Theresia-Str. 30a, 57462 Olpe (in Trägerschaft der GFO – Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH) kann auch direkt begünstigt werden. Dann wird der Nachlass relativ zeitnah für die Arbeit der Einrichtung verwendet, bedeutet also eine eher kurzfristige Unterstützung.
Beide Arten der Unterstützung sind für die Arbeit mit den schwerkranken Kindern und Jugendlichen von gleicher Notwendigkeit und Wichtigkeit!
- Ausführliche Informationen
Zukunftssichernde Unterstützung durch Nachlässe
Die Begleitung von lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Unterstützung ihrer Familien erfordern eine langfristige und verlässliche finanzielle Basis. Wenn Sie für ein Kinderhospiz per Testament spenden, leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Finanzierung der fachgerechten Pflege und der psychosozialen Angebote im „Balthasar“. Solche Zuwendungen gewährleisten, dass das umfassende Entlastungsangebot für betroffene Familien auch in Zukunft ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden kann. Für unsere Arbeit sind wir auf Unterstützung angewiesen. Rund 50 Prozent der Gesamtkosten müssen über Zuwendungen finanziert werden.
Aspekte der Testamentsgestaltung
Die Entscheidung, eine gemeinnützige Organisation im Nachlass zu bedenken, erfordert eine klare und formgültige Gestaltung des letzten Willens. Mit einer Testamentsverfügung zugunsten der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar verfügen Sie zu Lebzeiten, dass Ihr Erbe - oder ein Teil davon - als Zustiftung in das Stiftungsvermögen einfließt oder zur Gründung einer Treuhandstiftung verwendet wird. Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, sind testamentarische Zuwendungen von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der zugedachte Betrag in vollem Umfang und ohne steuerliche Abzüge eine langfristige finanzielle Unterstützung sichert, ohne die unsere tägliche Arbeit nicht möglich wäre.
Transparenz und verantwortungsvoller Umgang
Die uns anvertrauten Mittel bringen eine hohe Verantwortung mit sich, der wir uns vollumfänglich bewusst sind. Wenn sich Menschen dazu entschließen, die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar durch ein Kinderhospiz Testament in ihrem Nachlass zu berücksichtigen, garantieren wir höchste Transparenz in der Verwendung der Gelder. Wer sich unverbindlich über die Möglichkeiten einer Testamentsspende informieren möchte, kann sich jederzeit sachlich und vertraulich beraten lassen. Wir legen großen Wert darauf, den letzten Willen der Zuwender respektvoll und im Sinne unserer Gäste umzusetzen.